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Erklärung zur Barrierefreiheit

Information und Technik NRW ist als öffentliche Stelle bemüht, alle Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Je nach Schwere der motorischen und/oder visuellen Behinderung kann die Nutzung des KonjunkturMonitors NRW jedoch stark eingeschränkt sein.

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang des KonjunkturMonitors NRW aufgefallen? Oder haben Sie Fragen und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.

Sie können uns gerne per E-Mail oder telefonisch kontaktieren:

Telefon: +49 211 / 9449-2495

E-Mail:

Schlichtungsverfahren:

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter:

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Zentraler statistischer Auskunftsdienst

Telefon: +49211 / 9449-2495

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